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Abbrucharbeiten – Gebäude, Anbauten, Industrieflächen und Teilabbruch

Gebäude, Anbauten, Industrieflächen und Teilabbruch

Abbruch­arbeiten

Vom Gartenhaus bis zur Industriehalle: Wir bauen kontrolliert zurück, trennen die Fraktionen sortenrein und übergeben die Fläche geräumt.

Abbruch ist Planung, nicht Kraft. Bevor die erste Wand fällt, klären wir Tragwerk, Leitungen, Nachbarbebauung und den Verdacht auf Schadstoffe. Erst danach steht fest, ob maschinell, per Hand oder kombiniert gearbeitet wird.

Wir arbeiten überwiegend selektiv: Baustoffe werden getrennt ausgebaut, damit Beton, Holz, Metall und Mischabfall jeweils auf dem günstigsten und rechtlich richtigen Weg entsorgt werden. Das senkt die Entsorgungskosten spürbar und ist nach Gewerbeabfallverordnung ohnehin gefordert.

Technische Eckdaten

Objektarten
Wohngebäude, Anbauten, Garagen, Hallen, Gewerbeflächen
Verfahren
Maschineller Abbruch, Handabbruch, selektiver Rückbau
Trennung
Beton · Mauerwerk · Holz · Metall · Gips · Mischabfall
Entsorgung
Über zugelassene Entsorgungsanlagen, Nachweis auf Wunsch
Maschinenpark
[TECHNISCHE DATEN BESTÄTIGEN] — Geräteklassen ergänzen
Einsatzgebiet
Bayern und Baden-Württemberg

Umfang

Was wir übernehmen

Der Leistungsumfang steht im Angebot – was nicht darin steht, wird auch nicht berechnet.

  • Kompletter Gebäudeabbruch inklusive Bodenplatte und Keller
  • Teilabbruch und selektiver Rückbau im Bestand
  • Handabbruch in bewohnten Gebäuden und engen Innenstadtlagen
  • Abbruch von Anbauten, Garagen, Schuppen und Hallen
  • Wanddurchbrüche und Öffnungen in tragenden Bauteilen
  • Beton-, Estrich- und Fliesenabbruch in Innenräumen
  • Trennung der Fraktionen und Abtransport
  • Entsorgung über zugelassene Anlagen

Typische Fälle

Wann diese Leistung gebraucht wird

Detailaufnahme von der Baustelle

Neubau auf dem Bestandsgrundstück

Das Altgebäude weicht, die Fläche wird geräumt und für die Erdarbeiten vorbereitet.

Sanierung im Bestand

Einzelne Bauteile, Wände oder Decken werden entfernt, der Rest bleibt unangetastet.

Gewerbe- und Industrieflächen

Hallenanbauten, Fundamente, Bodenplatten und technische Aufbauten.

Rückbau nach Wasser- oder Brandschaden

Geschädigte Bauteile werden entfernt, damit der Wiederaufbau beginnen kann.

Ablauf

So läuft es ab

Vier Schritte, klar getrennt. Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.

Ortstermin

Wir sehen uns Zugang, Bausubstanz und Nachbarbebauung an und prüfen, ob ein Schadstoffverdacht besteht.

Konzept und Festpreis

Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Entsorgung und Termin.

Sicherung und Rückbau

Absperrung, Staubbindung, Trennung der Fraktionen, laufender Abtransport.

Übergabe

Geräumte Fläche, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.

Wichtig zu wissen

Was Sie vor dem Abbruch klären sollten

Genehmigung. Ob eine Abbruchanzeige oder eine Abbruchgenehmigung nötig ist, entscheidet die zuständige Bauaufsicht. Bei freistehenden Gebäuden ist in Bayern häufig eine Anzeige ausreichend – verlassen Sie sich nicht darauf, sondern fragen Sie vorab an.

Schadstoffe. Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, ist Asbest nie ausgeschlossen. Ein Schadstoffkataster vor dem Abbruch verhindert Baustopps und Nachträge. Asbestsanierung führen wir nicht selbst aus; wir erkennen den Verdacht und stoppen die Arbeiten.

Entsorgungskosten. Der größte Kostenblock ist selten der Abbruch selbst, sondern die Entsorgung. Sauber getrennter Bauschutt ist deutlich günstiger als Mischabfall – deshalb trennen wir konsequent vor Ort.

Antworten

Fragen zu Abbrucharbeiten

Was kostet ein Abbruch?

Marktüblich liegen die Kosten für den Abbruch eines Einfamilienhauses in Deutschland bei etwa 80 bis 200 € pro Quadratmeter Grundfläche; für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ergibt das grob 15.000 bis 35.000 €. Entscheidend sind Kubatur, Keller, Zugänglichkeit und vor allem die Entsorgung. Diese Werte sind eine Orientierung – Ihren verbindlichen Preis erhalten Sie nach der Besichtigung.

Wie lange dauert ein Gebäudeabbruch?

Ein freistehendes Einfamilienhaus ist in der Regel in wenigen Werktagen zurückgebaut. Hinzu kommen Vorlauf für Anzeige, Entkernung und Entsorgung. Den konkreten Ablaufplan nennen wir mit dem Angebot.

Brauche ich eine Genehmigung für den Abbruch?

Das hängt von Größe, Lage und Art des Gebäudes ab und entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Wir sagen Ihnen beim Ortstermin, welche Unterlagen erfahrungsgemäß verlangt werden; die Anzeige beziehungsweise der Antrag läuft über den Eigentümer oder den Planer.

Übernehmen Sie auch die Entsorgung?

Ja. Wir trennen die Fraktionen bereits auf der Baustelle und führen sie zugelassenen Entsorgungsanlagen zu. Auf Wunsch erhalten Sie die Belege für Ihre Unterlagen.

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