
Gebäude, Anbauten, Industrieflächen und Teilabbruch
Abbrucharbeiten
Vom Gartenhaus bis zur Industriehalle: Wir bauen kontrolliert zurück, trennen die Fraktionen sortenrein und übergeben die Fläche geräumt.
Abbruch ist Planung, nicht Kraft. Bevor die erste Wand fällt, klären wir Tragwerk, Leitungen, Nachbarbebauung und den Verdacht auf Schadstoffe. Erst danach steht fest, ob maschinell, per Hand oder kombiniert gearbeitet wird.
Wir arbeiten überwiegend selektiv: Baustoffe werden getrennt ausgebaut, damit Beton, Holz, Metall und Mischabfall jeweils auf dem günstigsten und rechtlich richtigen Weg entsorgt werden. Das senkt die Entsorgungskosten spürbar und ist nach Gewerbeabfallverordnung ohnehin gefordert.
Technische Eckdaten
- Objektarten
- Wohngebäude, Anbauten, Garagen, Hallen, Gewerbeflächen
- Verfahren
- Maschineller Abbruch, Handabbruch, selektiver Rückbau
- Trennung
- Beton · Mauerwerk · Holz · Metall · Gips · Mischabfall
- Entsorgung
- Über zugelassene Entsorgungsanlagen, Nachweis auf Wunsch
- Maschinenpark
- [TECHNISCHE DATEN BESTÄTIGEN] — Geräteklassen ergänzen
- Einsatzgebiet
- Bayern und Baden-Württemberg
Umfang
Was wir übernehmen
Der Leistungsumfang steht im Angebot – was nicht darin steht, wird auch nicht berechnet.
- Kompletter Gebäudeabbruch inklusive Bodenplatte und Keller
- Teilabbruch und selektiver Rückbau im Bestand
- Handabbruch in bewohnten Gebäuden und engen Innenstadtlagen
- Abbruch von Anbauten, Garagen, Schuppen und Hallen
- Wanddurchbrüche und Öffnungen in tragenden Bauteilen
- Beton-, Estrich- und Fliesenabbruch in Innenräumen
- Trennung der Fraktionen und Abtransport
- Entsorgung über zugelassene Anlagen
Typische Fälle
Wann diese Leistung gebraucht wird

Neubau auf dem Bestandsgrundstück
Das Altgebäude weicht, die Fläche wird geräumt und für die Erdarbeiten vorbereitet.
Sanierung im Bestand
Einzelne Bauteile, Wände oder Decken werden entfernt, der Rest bleibt unangetastet.
Gewerbe- und Industrieflächen
Hallenanbauten, Fundamente, Bodenplatten und technische Aufbauten.
Rückbau nach Wasser- oder Brandschaden
Geschädigte Bauteile werden entfernt, damit der Wiederaufbau beginnen kann.
Ablauf
So läuft es ab
Vier Schritte, klar getrennt. Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
Ortstermin
Wir sehen uns Zugang, Bausubstanz und Nachbarbebauung an und prüfen, ob ein Schadstoffverdacht besteht.
Konzept und Festpreis
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Entsorgung und Termin.
Sicherung und Rückbau
Absperrung, Staubbindung, Trennung der Fraktionen, laufender Abtransport.
Übergabe
Geräumte Fläche, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.
Wichtig zu wissen
Was Sie vor dem Abbruch klären sollten
Genehmigung. Ob eine Abbruchanzeige oder eine Abbruchgenehmigung nötig ist, entscheidet die zuständige Bauaufsicht. Bei freistehenden Gebäuden ist in Bayern häufig eine Anzeige ausreichend – verlassen Sie sich nicht darauf, sondern fragen Sie vorab an.
Schadstoffe. Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, ist Asbest nie ausgeschlossen. Ein Schadstoffkataster vor dem Abbruch verhindert Baustopps und Nachträge. Asbestsanierung führen wir nicht selbst aus; wir erkennen den Verdacht und stoppen die Arbeiten.
Entsorgungskosten. Der größte Kostenblock ist selten der Abbruch selbst, sondern die Entsorgung. Sauber getrennter Bauschutt ist deutlich günstiger als Mischabfall – deshalb trennen wir konsequent vor Ort.
Antworten
Fragen zu Abbrucharbeiten
Was kostet ein Abbruch?
Marktüblich liegen die Kosten für den Abbruch eines Einfamilienhauses in Deutschland bei etwa 80 bis 200 € pro Quadratmeter Grundfläche; für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ergibt das grob 15.000 bis 35.000 €. Entscheidend sind Kubatur, Keller, Zugänglichkeit und vor allem die Entsorgung. Diese Werte sind eine Orientierung – Ihren verbindlichen Preis erhalten Sie nach der Besichtigung.
Wie lange dauert ein Gebäudeabbruch?
Ein freistehendes Einfamilienhaus ist in der Regel in wenigen Werktagen zurückgebaut. Hinzu kommen Vorlauf für Anzeige, Entkernung und Entsorgung. Den konkreten Ablaufplan nennen wir mit dem Angebot.
Brauche ich eine Genehmigung für den Abbruch?
Das hängt von Größe, Lage und Art des Gebäudes ab und entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Wir sagen Ihnen beim Ortstermin, welche Unterlagen erfahrungsgemäß verlangt werden; die Anzeige beziehungsweise der Antrag läuft über den Eigentümer oder den Planer.
Übernehmen Sie auch die Entsorgung?
Ja. Wir trennen die Fraktionen bereits auf der Baustelle und führen sie zugelassenen Entsorgungsanlagen zu. Auf Wunsch erhalten Sie die Belege für Ihre Unterlagen.
Einsatzgebiet
Abbrucharbeiten in
Bayern und Baden-Württemberg
Schwerpunkt Augsburg und Bayerisch-Schwaben. Für größere Vorhaben sind wir im gesamten Einsatzgebiet unterwegs.
Angebot anfragen
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Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Mit zwei, drei Fotos wird das Angebot deutlich genauer – und schneller.
